Führerscheinklassen

B

B197

BF17

BE

B

der klassische Autoführerschein

 

Der Erwerb vom Führerschein Klasse B erlaubt das Führen von

  • Kraftfahrzeugen mit Automatik- und Handschaltgetriebe bis 3.500kg zulässiger Gesamtmasse
  • Kraftfahrzeugen mit Anhänger bis max. 750kg zulässiger Gesamtmasse
  • Kraftfahrzeugen mit Anhänger über 750kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger max. 3.500kg beträgt.
  • Mofas und Zweiräder bis 50 ccm (entsprechend Führerschein Klasse AM)
  • Kleine landwirtschaftliche Fahrzeuge (entsprechend Führerschein Klasse L)

 

Ausbildungsdauer

  • Abhängig von
    • den besuchten Theorieeinheiten und gefahrenen Fahrstunden pro Woche
    • der benötigten Fahrstundenanzahl
    • der Bearbeitungsdauer für den Führerscheinantrag
  • Empfehlenswert sind 1-2 Theorieeinheiten und 1-2 Fahrstunden pro Woche
  • Durchschnittliche Ausbildungsdauer ca. 4-6 Monate

 

 

 

Anmeldevoraussetzungen

  • Mindestalter 16 ½ Jahre
  • Bei Minderjährigen: Einverständnis und Vertragsunterschrift der Eltern

 

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Theorieprüfung

  • Teilnahme an mindestens 14 Theorieeinheiten
    • 12 Theorieeinheiten à 90 Minuten Grundstoff
    • 2 Theorieeinheiten à 90 Minuten Zusatzstoff
    • Bei Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse sind weniger Einheiten notwendig.
  • Vorbereitung auf die Theorieprüfung im digitalen Lernprogramm
  • Führerscheinantrag wurde bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht und bewilligt, dafür sind notwendig:
    • Aktueller Sehtest vom Optiker oder Augenarzt
    • Zertifikat über Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs
    • Passfoto
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Antragsformular (ausgehändigt von deinem Fahrlehrer)
    • Falls vorhanden: Bisheriger Führerschein
    • Begleichung der Beantragungsgebühr

 

 

Voraussetzungen für die Teilnahme an der praktischen Prüfung

  • Frühestens vier Wochen vor dem 18. Geburtstag
  • Teilnahme an Übungsfahrten und mindestens 12 Sonderfahrten, diese setzen sich zusammen aus:
    • 5 Überlandfahrten (Einzelstunden à 45 Minuten)
    • 4 Autobahnfahrten (Einzelstunden à 45 Minuten)
    • 3 Nachtfahrten (Einzelstunden à 45 Minuten)

 

B197

die Kombination aus Fahrstunden im Automatik- und Schaltgetriebe-Fahrzeug

 

Der Erwerb vom Führerschein Klasse B197 erlaubt das Führen von

  • Kraftfahrzeugen mit Automatik- und Handschaltgetriebe bis 3.500kg zulässiger Gesamtmasse
  • Kraftfahrzeugen mit Anhänger bis max. 750kg zulässiger Gesamtmasse
  • Kraftfahrzeugen mit Anhänger über 750kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger max. 3.500kg beträgt.
  • Mofas und Zweiräder bis 50 ccm (entsprechend Führerschein Klasse AM)
  • Kleine landwirtschaftliche Fahrzeuge (entsprechend Führerschein Klasse L)

 

Ausbildungsdauer

  • Abhängig von
    • den besuchten Theorieeinheiten und gefahrenen Fahrstunden pro Woche
    • der benötigten Fahrstundenanzahl
    • der Bearbeitungsdauer für den Führerscheinantrag
  • Empfehlenswert sind 1-2 Theorieeinheiten und 1-2 Fahrstunden pro Woche
  • Durchschnittliche Ausbildungsdauer ca. 4-6 Monate

Anmeldevoraussetzungen

  • Mindestalter 16 ½ Jahre
  • Bei Minderjährigen: Einverständnis und Vertragsunterschrift der Eltern

 

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Theorieprüfung

  • Teilnahme an mindestens 14 Theorieeinheiten
    • 12 Theorieeinheiten à 90 Minuten Grundstoff
    • 2 Theorieeinheiten à 90 Minuten Zusatzstoff
    • Bei Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse sind weniger Einheiten notwendig.
  • Vorbereitung auf die Theorieprüfung im digitalen Lernprogramm
  • Führerscheinantrag bei der Fahrerlaubnisbehörde wurde eingereicht und bewilligt, dafür sind notwendig:
    • Aktueller Sehtest vom Optiker oder Augenarzt
    • Zertifikat über Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs
    • Passfoto
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Antragsformular (ausgehändigt von deinem Fahrlehrer)
    • Falls vorhanden: Bisheriger Führerschein
    • Begleichung der Beantragungsgebühr

Voraussetzungen für die Teilnahme an der praktischen Prüfung

  • Frühestens vier Wochen vor dem 18. Geburtstag
  • Teilnahme an Übungsfahrten und mindestens 12 Sonderfahrten, diese setzen sich zusammen aus:
    • 5 Überlandfahrten (Einzelstunden à 45 Minuten)
    • 4 Autobahnfahrten (Einzelstunden à 45 Minuten)
    • 3 Nachtfahrten (Einzelstunden à 45 Minuten)
  • Prüfung und Fahrstunden im Automatik-Fahrzeug möglich
  • 10 Fahrstunden (in der Regel als Doppelstunden) im Handschaltgetriebe und anschließende Testfahrt mit dem Fahrlehrer sind vorgeschrieben

BF17

Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

 

Der Erwerb vom Führerschein Klasse BF17 erlaubt in Anwesenheit einer Begleitperson das Führen von

  • Kraftfahrzeugen mit Automatik- und Handschaltgetriebe bis 3.500kg zulässiger Gesamtmasse
  • Kraftfahrzeugen mit Anhänger bis max. 750kg zulässiger Gesamtmasse
  • Kraftfahrzeugen mit Anhänger über 750kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger max. 3.500kg beträgt.

 

Der Erwerb vom Führerschein Klasse BF17 erlaubt auch ohne Abwesenheit einer Begleitperson das Führen von

  • Mofas und Zweiräder bis 50 ccm (entsprechend Führerschein Klasse AM)
  • Kleine landwirtschaftliche Fahrzeuge (entsprechend Führerschein Klasse L)

 

Ab dem 18. Geburtstag erhältst Du bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde deinen Führerschein Klasse B.

 

Ausbildungsdauer

  • Abhängig von
    • den besuchten Theorieeinheiten und gefahrenen Fahrstunden pro Woche
    • der benötigten Fahrstundenanzahl
    • der Bearbeitungsdauer für den Führerscheinantrag
  • Empfehlenswert sind 1-2 Theorieeinheiten und 1-2 Fahrstunden (in der Regel als Doppelstunde) pro Woche
  • Durchschnittliche Ausbildungsdauer ca. 4-6 Monate

 

Anmeldevoraussetzungen

  • Mindestalter 16 ½ Jahre
  • Einverständnis und Vertragsunterschrift der Eltern

 

 

Voraussetzungen Begleitperson

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Vorbesitz Führerschein Klasse B mindestens 5 Jahre
  • Maximal ein Punkt im Verkehrszentralregister

 

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Theorieprüfung

  • Teilnahme an mindestens 14 Theorieeinheiten
    • 12 Theorieeinheiten à 90 Minuten Grundstoff
    • 2 Theorieeinheiten à 90 Minuten Zusatzstoff
    • Bei Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse sind weniger Einheiten notwendig.
  • Vorbereitung auf die Theorieprüfung im digitalen Lernprogramm
  • Führerscheinantrag wurde bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht und bewilligt, dafür sind notwendig:
    • Aktueller Sehtest vom Optiker oder Augenarzt
    • Zertifikat über Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs
    • Passfoto
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Antragsformular (ausgehändigt von deinem Fahrlehrer)
    • Falls vorhanden: Bisheriger Führerschein
    • Begleichung der Beantragungsgebühr

 

Voraussetzungen für die Teilnahme an der praktischen Prüfung

  • Frühestens vier Wochen vor dem 17. Geburtstag
  • Teilnahme an Übungsfahrten und mindestens 12 Sonderfahrten, diese setzen sich zusammen aus:
    • 5 Überlandfahrten (Einzelstunden à 45 Minuten)
    • 4 Autobahnfahrten (Einzelstunden à 45 Minuten)
    • 3 Nachtfahrten (Einzelstunden à 45 Minuten)

BE

der große Anhängerführerschein

 

Der Erwerb vom Führerschein Klasse BE erlaubt das Führen von

  • Kraftfahrzeugen mit maximal 3.500kg zulässiger Gesamtmasse und einem Anhänger mit maximal 3.500kg zulässiger Gesamtmasse

 

Ausbildungsdauer

  • Abhängig von
    • den gefahrenen Fahrstunden pro Woche
    • der benötigten Fahrstundenanzahl
    • der Bearbeitungsdauer für den Führerscheinantrag
  • Empfehlenswert sind 2-6 Fahrstunden (in der Regel als Doppelstunde) pro Woche
  • Durchschnittliche Ausbildungsdauer ca. 2-3 Wochen

 

Anmeldevoraussetzungen

  • Vorbesitz Führerschein Klasse B oder Vorbereitung auf den Erwerb der Führerscheinklasse B
  • Bei Minderjährigen: Einverständnis und Vertragsunterschrift der Eltern

 

Kein Theorieunterricht notwendig

Voraussetzungen für die Teilnahme an der praktischen Prüfung

  • Führerscheinantrag wurde bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht und bewilligt, dafür sind notwendig:
    • Aktueller Sehtest vom Optiker oder Augenarzt
    • Zertifikat über Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs
    • Passfoto
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Antragsformular (ausgehändigt von deinem Fahrlehrer)
    • Falls vorhanden: Bisheriger Führerschein
    • Begleichung der Beantragungsgebühr
  • Frühestens vier Wochen vor dem 18. Geburtstag
  • Teilnahme an Übungsfahrten und mindestens 5 Sonderfahrten, diese setzen sich zusammen aus:
    • 3 Überlandfahrten (Einzelstunden à 45 Minuten)
    • 1 Autobahnfahrt (Einzelstunden à 45 Minuten)
    • 1 Nachtfahrt (Einzelstunden à 45 Minuten)

Kosten


Der Fahrstundenpreis, den eine Fahrschule ausweist, sagt wenig über die endgültigen Führerscheinkosten aus. Wir versprechen dir:

  • dass du keine unsinnigen Stunden fahren musst, bis du zur Prüfung angemeldet wirst,
  • dass wir dich nicht zu früh in die Führerscheinprüfung schicken, um eine Prüfungswiederholung möglichst zu vermeiden.

Dadurch halten wir deine Führerscheinkosten möglichst gering.

 Die Führerscheinkosten setzen sich zusammen aus:

  • Grundbetrag der Fahrschule, enthält bei uns den Besuch des Theorieunterrichts und allgemeine Aufwendungen, das heißt Verwaltungsgebühren
  • Elektronisches Lernprogramm mit allen Prüfungsfragen und Option zur Prüfungssimulation; als App und Desktop-Version für den PC
  • Fahrstundenpreis für Übungsfahrten (keine gesetzliche Mindestanzahl)
  • Fahrstundenpreis für Sonderfahrten (vorgegeben sind fünf Überland-, vier Autobahn-, drei Nachtfahrten á 45 Minuten)
  • Vorstellung zur Theorieprüfung
  • Vorstellung zur praktischen Prüfung
  • Optional Kosten für Fahrsimulator - sechs Übungseinheiten
  • Externe Kosten
    • Sehtest
    • Passfoto
    • Erste Hilfe-Kurs
    • Antragstellung beim Rathaus
    • Gebühr der Führerscheinstelle
    • TÜV-Prüfgebühren für theoretische und praktische Prüfung

 Aktuelle Preise auf Anfrage.